Lehrer, Eltern und Schüler wirken an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit. Dies geschieht in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Ziel, Schule gemeinsam zu gestalten, weiter zu
entwickeln und Eigenverantwortung zu fördern. Wie diese Mitwirkung im Einzelnen abläuft, regelt das Schulgesetz (§§ 62 ff. SchulG).
Wichtigstes Gremium ist die Schulkonferenz. Sie berät und entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten von Schule, u.a. über
das Schulprogramm, den Schulhaushalt, die Einführung neuer Lernmittel und besondere Veranstaltungen.
Ein weiteres Mitwirkungsgremium ist die Schulpflegschaft, deren Mitglieder sich aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und
ihren Stellvertretern zusammen setzen. Sie vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule und kann entsprechende Anträge an die
Schulkonferenz stellen.
Die Schülervertretung (SV) bringt die Interessen der Schüler ein, die Lehrerkonferenz die Interessen des Kollegiums.
Beide Gremien können ebenfalls Anträge an die Schulkonferenz stellen. In den Klassenpflegschaften kommen die Eltern der Schüler einer Klasse zusammen. Hier findet ein Austausch zwischen ihnen und
den Lehrern über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit statt.
Weitere Mitwirkungsgremien sind Teilkonferenzen (u.a. bei Ordnungsmaßnahmen) und Fachkonferenzen.